Hausordnung und allgemeine Grundsätze / Nutzungsentgelt
Wie überall im Leben, unterliegt auch unser "Schepser Hus för Dörp un Lü" gewissen Regeln. Diese findest d in der unten abgedruckten
"Hausordnung und allgemeinen Grundsätze".
Hier wurde nur das Grundlegende geregelt, Selbstverständliches wurde weggelassen, da wir davon ausgehen, dass alle Nutzer pfleglich mit
unseren Sachen umgehen werden, und zum Beispiel beim Basteln und Hantieren mit Kleber entsprechende Unterlagen auf die Tische legen, etc.
Hausordnung und allgemeine Grundsätze
für das „Schepser Hus för Dörp un Lü“
in Osterscheps, Osterschepser Str. 16
Präambel
Die im „Schepser Hus för Dörp un Lü“ befindlichen Räume sind
Mieträume des Ortsbürgerverein „Scheps“ e.V., nachstehend „OBV“ genannt.
Diese Räume werden der „Allgemeinheit“ zu den nachstehenden
Bedingungen zur Benutzung angeboten. Ansprechpartner für diese Räume ist ausnahmslos der Vorstand des OBV.
§ 1
Voraussetzung für die
Nutzung
- Die Räume des ”Schepser Hus för Dörp un
Lü” stehen in erster Linie den ortsansässigen Vereinen, Gruppen, Verbänden, Institutionen, etc. aus dem westlichen Gemeindebereich („Scheps“) für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte zur
Verfügung, die bildungsfördernden, kulturellen, sozialen, gemeinnützigen oder sonstigen öffentlichen Zwecken dienen.
- Auswärtigen Vereinen und Gruppen können,
wenn freie Nutzungszeiten bestehen, für Veranstaltungen nach Abs. 1 Räumlichkeiten ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
- Die Räumlichkeiten werden für rein
kommerzielle Zwecke (Verkaufsveranstaltungen) nicht zur Verfügung gestellt. Dies gilt nicht für Tagungen oder sonstige Zusammenkünfte der Betriebsangehörigen örtlicher
Unternehmen.
- Veranstaltungen des OBV haben bei der
Überlassung grundsätzlich Vorrang.
- Vereinsfeste, Feiern privater Art oder
ähnliche Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
§ 2
Antragstellung
- Die Räumlichkeiten werden nur auf
schriftlichen Antrag überlassen. Die Anträge sind spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Nutzungstermin an den OBV zu richten.
- Der formlose Antrag muss mindestens
folgende Angaben enthalten:
- Datum der Veranstaltung
- Veranstaltungszweck
- Verantwortliche Person/Personen
- Bei nicht eingetragenen Vereinen sind die nutzenden Personen
einzeln mit Anschrift auf
zuführen. Der Personenkreis haftet
gesamtschuldnerisch.
Ist ein Umbau des Mobiliars unumgänglich, werden die Umbaukosten
gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Umbau nicht von den Nutzern in Absprache mit dem OBV durchgeführt wird.
Der Nutzungsantrag kann frühestens ein Jahr vor der geplanten
Veranstaltung gestellt werden. Bei wiederholten Nutzungen kann das Verfahren auch in anderer als schriftlicher Form durchgeführt werden.
§ 3
Allgemeine
Nutzungsbedingungen
- Die Überlassung der Räumlichkeiten wird
erst mit schriftlicher Zusage und Anerkennung dieser Richtlinien wirksam.
- Für jede Veranstaltung oder
Veranstaltungsreihe ist eine verantwortliche Person zu benennen, die den ordnungsgemäßen Ablauf im Sinne dieser Benutzungsrichtlinie sicherstellt.
- Die verantwortliche Person erhält den
Schlüssel beim Vorstand (1. Vorsitzender Erwin Lüttman oder 2. Vorsitzender Walter Tholen). Die Rückgabe erfolgt bei dem Vorstandsmitglied, bei dem die Schlüsselübergabe zuvor erfolgte. Beim Verlust des Schlüssels
ist sofort der Vorstand zu informieren.
- Die Nutzung der überlassenen Räume
geschieht auf eigene Verantwortung und nur entsprechend dem genehmigten Zweck. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass Personen und Sachen weder gefährdet noch geschädigt
werden. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Die vorgefundene Anordnung des Mobiliars darf nicht eigenmächtig verändert werden. Schäden sind unverzüglich dem OBV
unverzüglich mitzuteilen. Werden vor der beantragten Nutzung Schäden an Einrichtungen oder Geräten festgestellt, ist ebenfalls unverzüglich der OBV zu informieren. Defekte Geräte und Anlagen dürfen
nicht genutzt werden.
- Der Nutzer/die Nutzerin darf eigene und
fremde Einrichtungsgegenstände, Dekorationen (auch Flaggen, politische Symbole oder sonstige Embleme), Geräte, Kulissen usw. nicht fest anbringen. Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften
sind zu beachten. Tiere dürfen nicht in die Räume des ”Schepser Hus för Dörp un Lü” mitgenommen werden. Die Gegenstände sind nach Beendigung der Veranstaltung wieder mitzunehmen.
- In den Räumen des Hauses gilt
ein generelles Rauchverbot. Ebenso ist es grundsätzlich nicht erlaubt, dort Alkohol auszuschenken oder zu trinken. In begründeten Einzelfällen kann von letztgenannter Regelung mit
vorheriger Zustimmung des OBV abgewichen werden.
- Die Abgabe von Speisen und alkoholischen
Getränken gegen Entgelt ist nicht zulässig. Warme Getränke, Erfrischungsgetränke und Kuchen, sowie Schnittchen, usw., können zum Selbstkostenpreis angeboten werden. Eine vorherige Absprache mit dem
OBV ist erforderlich.
- Der Nutzer/die Nutzerin hat darauf zu
achten, dass sich keine unbefugten Personen im „Schepser Hus för Dörp un Lü“ aufhalten. Daher kann die innere Windfangtür mittels „Drehknauf“ abgeschlossen werden, sobald alle
Veranstaltungsteilnehmer/Innen eingetroffen sind. Im Gefahrfall ist dann trotzdem von innen ein problemloses Öffnen der Tür möglich.
- Die beantragten Veranstaltungen sind so
durchzuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Personen ausgeschlossen werden.
- Das Hausrecht übt der Vorstand des OBV
oder eine von ihm beauftragte Person aus (z.B. Hausmeister). Das Hausrecht der Nutzer gegenüber den Besuchern oder Teilnehmern einer Veranstaltung bleibt hiervon unberührt.
- Der Nutzer/die Nutzerin hat dafür zu
sorgen, dass nach Beendigung der Veranstaltungen im Veranstaltungsraum und den übrigen Räumlichkeiten (Flur, Küche, Toilette, Abstellraum) das Licht und die technischen Geräte ausgeschaltet werden.
Benutztes Geschirr, Kaffeemaschinen etc. sind zu reinigen und wegzuräumen. Es ist auch darauf zu achten, dass nach Beendigung der Veranstaltung die Fenster verschlossen werden und die Eingangstür
abgeschlossen wird.
§ 4
Haftung
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden,
die dem OBV an den überlassenen Räumlichkeiten entstehen. Entsprechendes gilt auch für Schäden an Außenanlagen. Der OBV ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Veranstalters zu beseitigen
oder beseitigen zu lassen. Entsprechendes gilt auch beim Verlust eines Schlüssels. Die Kosten für den Austausch der Schließanlage und das Anfertigen sämtlicher neuer Schlüssel trägt der Veranstalter,
der den Schlüssel verloren hat.
- Der OBV ist von etwaigen
Haftungsansprüchen der Teilnehmer/Innen und sonstiger Dritter, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räumlichkeiten entstehen, freigestellt. Es wird davon ausgegangen, dass spätestens bei
Veranstaltungsbeginn ebenfalls ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
- Bei nicht eingetragenen Vereinen (nicht
rechtsfähige Personengruppen) haftet der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.
- Der OBV haftet nicht bei Beschädigungen
oder Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen (z. B. auch Garderobe), Dekorationen usw.
- Die Haftung des OBV für eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Schadensverursachung durch den OBV oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bleibt von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 unberührt.
§ 5
Nutzungszeit
Die Räumlichkeiten werden dem Veranstalter grundsätzlich nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung
gestellt. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung mit vorheriger Zustimmung des OBV abgewichen werden.
Wenn dringende Reparaturen, Bauarbeiten oder sonstige Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind, kann die Überlassung
der Räumlichkeiten während dieser Zeit eingeschränkt oder untersagt werden.
§ 6
Auflagen, Bedingungen
Der OBV ist berechtigt, die Räumlichkeiten zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufes unter Auflagen zu
überlassen. Die Genehmigung der Veranstaltung kann auch mit Bedingungen erteilt werden.
§ 7
Widerrufsvorbehalt des OBV
- Der OBV ist berechtigt, die Nutzungsgenehmigung insbesondere zu widerrufen,
wenn
- die Räumlichkeiten für eigene Veranstaltungen benötigt werden,
- Tatsachen bekannt werden, die befürchten lassen, dass die geplante Veranstaltung
bestehenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) oder dieser Nutzungsrichtlinie zuwiderläuft,
- durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu
befürchten ist,
- die Räumlichkeiten infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden
können.
- Der Veranstalter hat in diesen
Fällen gegenüber dem OBV keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 8
Nutzungsentgelt
- Die Nutzung der Räumlichkeiten des
”Schepser Hus för Dörp un Lü” ist kostenpflichtig. Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach dem Entgelt-Tarif, der Bestandteil dieser Richtlinie ist.
- Durch das Nutzungsentgelt sind die Kosten
für Strom, Wasser, Heizung und Bereitstellung der Räumlichkeiten grundsätzlich abgedeckt. Sind für die beantragte Nutzung besondere Umbaumaßnahmen beim Mobiliar notwendig, so werden die Kosten nach
Stundensätzen abgerechnet. Der Antragsteller/die Antragstellerin ist bei der Genehmigung der Veranstaltung auf diese zusätzlichen Kosten hinzuweisen.
- Das Nutzungsentgelt ist vom Veranstalter
grundsätzlich bis zum Beginn der Veranstaltung zu zahlen. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung mit vorheriger Zustimmung des OBV abgewichen werden.
- Wird eine Veranstaltung, für die die Räume
des ”Schepser Hus för Dörp un Lü” reserviert wurden (schriftlicher Antrag gestellt, Bestätigung des OBV erteilt), kurzfristig abgesagt, so bleibt die Verpflichtung zur Zahlung eines Teiles des
Nutzungsentgeltes bestehen. Die Zahlungsverpflichtung besteht in folgendem Umfang:
Tag der
Absage:
Nutzungsentgelt:
bis eine Woche vor der Veranstaltung
Nutzungsentgelt wird erlassen
danach
½ des Entgeltes ist zu zahlen
Wird die genehmigte Veranstaltung nicht abgesagt, so ist das volle
Nutzungsentgelt zu zahlen. Von diesen Regelungen kann im begründeten Einzelfall abgewichen werden.
Osterscheps, den 21.12.2019
Ortsbürgerverein „Scheps“ e.V.
Erwin Lüttrmann
Walter Tholen
1. Vorsitzender 2.
Vorsitzender
Kostentarif für die Vergabe der
Räumlichkeiten
des „Schepser Hus för Dörp un Lü“
§ 1
Allgemeines
Der OBV stellt die Räumlichkeiten des ”Schepser Hus för Dörp un Lü” nach Maßgabe der bestehenden allgemeinen Grundsätze
vom 01.02.2016 zur Verfügung.
§ 2
Höhe der Nutzungsentgelte
- Für die Nutzung der Räume wird folgendes
Entgelt erhoben:
bis zu 4 Stunden
0,50 Euro pro
Person
mehr als 4 Stunden
1,00 Euro pro Person
Mindestentgelt pro Nutzung
5,00 Euro
- Auswärtige, nicht in der Gemeinde Edewecht ansässige Vereine, Gruppen, etc. (= Antragsteller), haben einen Zuschlag von 100 % auf die Benutzungsgebühren zu
zahlen.
- Die
in dem Abs. 1 aufgeführten Nutzungsentgelte beziehen sich jeweils auf eine eintägige Nutzung. Bei mehrtägiger Nutzung kann eine Sonderregelung getroffen werden, die den tatsächlichen Aufwand
berücksichtigt.
§ 3
Spezielles Entgelt für regelmäßige
Nutzungen
Für Vereine, Gruppen etc., die die Räumlichkeiten des ”Schepser Hus för Dörp un Lü” regelmäßig, d. h. mindestens einmal
monatlich für ihre Übungsabende, Treffen sowie für Veranstaltungsreihen nutzen, können im Einzelfall abweichende Entgelte vereinbart werden.